top of page

KI-Richtlinie der Japanologie Frankfurt (Literatur- und Kulturwissenschaft): Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI)

vor 6 Stunden
2 Min. Lesezeit

Spätestens seit 2026 machen KI-Recherchesysteme im Internet, vor allem persönlich trainierte oder mit Lizenz vom Anbieter erworbene potente Programme, nennenswerte Fortschritte bei der Suche von Informationen und bei der Strukturierung eines Themas. Auf diese Entwicklung müssen die Geistes- und Kulturwissenschaften reagieren. Dabei sollten akademische Überlegungen zur Nutzung von KI nicht restriktiv auf die sogenannte Zukunftstechnik reagieren; es gilt die nützlichen Seiten der neuen Technik produktiv für die eigene geisteswissenschaftliche, literaturwissenschaftliche, zeitgeschichtliche etc. Arbeit zu nutzen, sich jedoch eine akademisch-kritische (z.B. medienethische) Haltung zur breitflächigen Implementierung dieser Technosphäre zuzulegen sowie nicht ganz in den Pessimismus zu verfallen, die digitale Transformation ersetze den Homo Sapiens auf allen Gebieten.


Konkret bedeutet dies ab Sommersemester 2026 für die japanologische Arbeit im Bereich der Literatur- und Kulturwissenschaft, dass ein mündlicher oder schriftlicher Beitrag zu Seminaren eingangs immer auch ein Rechercheprotokoll zu enthalten hat, in dessen Rahmen die japanologisch-multidisziplinären Recherchen zum jeweiligen Thema und die Ergebnisse der KI-Befragungenvorzutragen sind. Ein für das Studium sehr gewinnbringendes Ziel wird damit erreicht, nämlich die Optimierung der eigenen Denkleistung in Relation zum digitalen Tool und so auch die „geisteswissenschaftliche Selbstbehauptung“ bzw. die Einsicht, dass die selbständige Beantwortung einer Fragestellung aufgrund des erworbenen fachlichen Wissens und der in den Seminaren eingeübten wissenschaftlichen Arbeitstechniken der KI in den meisten Fällen überlegen ist. Insofern kann man ohne Bedenken zu der Nutzung von KI stehen, macht man entsprechende Arbeitsschritte nur deutlich. KI trägt auf diese Weise zur Intensivierung eigener Bemühungen um eine niveauvolle Einlassung bei – notgedrungenerweise in Konkurrenz zu den oft recht überzeugenden Einordnungen der KI.


Auf einer zweiten Ebene findet eine gebotene Überprüfung der digitalen Angaben statt. Belege zu den KI-Aussagen sollen durch den Abgleich mit den (genau zu eruierenden) Quellen (Sekundär- und Primärquellen) beigebracht werden, was eine Urheberrechtsverletzung vermeidet bzw. den Vorwurf eines Plagiats* nicht erst entstehen lässt. Drittens ist bei der KI-Nutzung dem Fakt Rechnung zu tragen, dass „die KI“, die geistige Signatur des herstellenden Konzerns und der darin beschäftigten Akteure trägt, was heißt, dass die scheinbar neutrale Technik (z.B. Textkorrekturprogramme) doch auch nivelliert und zensiert: nicht alle möglichen sprachlichen Formulierungen sind zugelassen, nicht alle vorstellbaren Denkrichtungen und Thesen erfahren Berücksichtigung. Dafür benötigt man (immer noch) das denkende Individuum.


Didaktisches Ziel der Japanologie wäre also die emanzipierte und forschungsethisch korrekte KI-Nutzung.



Prof. Dr. Lisette Gebhardt

Frankfurt am Main

April 2026


* Eine nicht dokumentierte KI-Nutzung oder eine primär KI-generierte Arbeit ohne erkennbaren "Eigenanteil" (Recherche, analytischer Ansatz, Stil, Argumentation) hat Einfluss auf die Benotung; im Falle des Plagiats kann dies ein n.b. zur Folge haben. 


QR-Code zur PDF-Datei der KI-Richtlinie:




 
 
 

Kommentare


bottom of page